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    Teilnahme- und Reisebedingungen

    ► Unsere Preise sind in der Regel Komplettpreise, d.h. sämtliche Kosten sind im Teilnehmer/-innen - Preis beinhaltet (Taschengeld ausgenommen).

    ► Aktive Mitgestaltung seitens aller Teilnehmer/-innen ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme und für das Gelingen der jeweiligen Freizeit. Wer also nur konsumieren will, sollte sich die Teilnahme an SJR-Aktivitäten nochmals überlegen.

    ► Sämtliche SJR-Aktivitäten werden von ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen geleitet und betreut, die durch entsprechende Aus- und Fortbildungen auf diese Aufgabe vorbereitet sind. Die Aufgaben der Mitarbeiter/innen sind jedoch nicht gleichzusetzen mit „Animation“ bzw. „Bedienungspersonal“. Vielmehr dürfen und sollen auch die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen, die erst durch ihr persönliches Engagement und oftmals auch durch materiellen Aufwand die Aktivitäten ermöglichen, ihre Bedürfnisse und Interessen mit in die Gruppe einbringen.

    ► Der/Die Leiter/in der jeweiligen Freizeit kann in begründeten Fällen einzelne Teilnehmer/innen von der Maßnahme ausschließen. Die Heimreise erfolgt auf eigene Kosten. Die Eltern werden durch die SJR-Geschäftsstelle benachrichtigt. Die Teilnehmergebühr wird nicht erstattet.

    ► Jede Anmeldung (schriftlich/telefonisch/online) wird, mit Angabe der Zahlungsweise schriftlich durch den SJR bestätigt und ist erst dann verbindlich!

    ► Mit Erhalt der Anmeldebestätigung ist die entsprechende Anzahlung / (Rest)Zahlung sofort auf das Konto Nr. 2246 bei der Sparkasse Ingolstadt, BLZ 72150000 zu überweisen.

    ► Der Rücktritt von der verbindlich gebuchten Maßnahme muss schriftlich erfolgen !
    Im Falle des Rücktritts fallen folgende Ausfallgebühren an:

    • Bis 6 Wochen vor Reisebeginn:              10 % des Teilnehmerbeitrags
    • 6 Wochen bis 10 Tage vor Reisebeginn:  30 % des Teilnehmerbeitrages
    • 10 Tage bis 5 Tage vor Reisebeginn:      50 % des Teilnehmerbeitrages   
    • 5 Tage vor Reisebeginn bis Reisebeginn: 100 % des Teilnehmerbeitrages
    • Wird ein/e Ersatzteilnehmer/-in gefunden fällt eine Bearbeitungsgebühr von € 25 an.

    ► Fotos von Teilnehmer/innen und der Gruppe, die während der Freizeit entstehen, werden für Veröffentlichungen des SJR oder zur gruppeninternen Weitergabe genutzt. Dagegen kann vor Beginn der Maßnahme schriftlich Widerspruch eingelegt werden.

    ► Für jede/n Teilnehmer/in besteht über den SJR eine Haftpflichtversicherung.


    ► Wir empfehlen den zusätzlichen Abschluss einer REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG und eines RUND-UM-SORGLOSPAKETES.
    (Die Reiserücktrittsversicherung kann längstens bis 7 Tage nach Zugang der Anmeldebestätigung bei jedem Reisebüro abgeschlossen werden und bietet Schutz bei Rücktritt durch Krankheit. Durch das Rund – um - Sorglospaket besteht zusätzlicher Versicherungsschutz gegen Krankheit ( einschl. Rettungsflug), Schutz bei Gepäckschaden  und -diebstahl sowie Rechtschutz.)

    ► Tritt der SJR als Veranstalter von einer Maßnahme zurück, gleichgültig aus welchen Gründen, insbesondere jedoch wegen ungenügender Teilnehmer/-innen - Zahl, wird der Teilnehmerbeitrag zurück erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche dem SJR gegenüber bestehen nicht.

    ► Preisänderungen bleiben vorbehalten, sofern sich die Programmkosten durch unvorhersehbare Ereignisse ( z.B. Wechselkurs, Flugpreise etc.) erheblich erhöhen.

    ► Der SJR haftet nicht für Schäden, die sich die Teilnehmer/innen gegenseitig zufügen bzw. die durch mutwilliges Verhalten entstehen.

    ► Diese Teilnahmebedingungen werden mit der Anmeldung anerkannt.

    Die SJR Sommerprogramm 2013 ist ab den 1. Februar online